Altersvorsorgedepot

Auszahlung, Kosten und Anlagemöglichkeiten

Wie kommst Du im Alter an Dein angespartes Guthaben? Welche Kosten können entstehen und welche Möglichkeiten hast Du bei der Geldanlage? Hier findest Du die wichtigsten Informationen auf einen Blick.

Dein Geld im Ruhestand: So funktioniert die Auszahlung

Wann beginnt die Auszahlung?

Die Auszahlungsphase beginnt grundsätzlich frühestens mit 65 und spätestens mit 70 Jahren. Ein früherer Beginn ist unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich, beispielsweise wenn Du bereits vor Deinem 65. Geburtstag eine gesetzliche Altersrente beziehst. Entscheidend ist auch die Vereinbarung in Deinem Vertrag.

Auszahlungsplan oder lebenslange Rente?

Du hast die Wahl: Du kannst Dein Guthaben über einen befristeten Auszahlungsplan erhalten, der mindestens bis zu Deinem 85. Geburtstag läuft. Alternativ kannst Du Dich für eine lebenslange Leibrente entscheiden. Welche Möglichkeiten Dir konkret zur Verfügung stehen, hängt vom jeweiligen Produkt und Anbieter ab.

Ein Teil Deines Guthabens auf einmal

Du möchtest zu Beginn der Auszahlungsphase über einen größeren Betrag verfügen? Dann kannst Du Dir einmalig bis zu 30 % Deines vorhandenen Altersvorsorgekapitals auszahlen lassen. Das verbleibende Guthaben wird anschließend entsprechend Deiner gewählten Auszahlungsform ausgezahlt.

Kosten und Anbieterwechsel

Das Standarddepot

Beim gesetzlich geregelten Standarddepot sind die Effektivkosten auf maximal 1,0 % pro Jahr begrenzt. Diese Kostenkennzahl zeigt, wie stark die Kosten Deine mögliche Rendite mindern. Für andere Altersvorsorgeprodukte gilt diese Begrenzung nicht automatisch.

Deine individuelle Fondsauswahl

Wenn Du Deine Anlagen selbst auswählst, solltest Du genau auf die Kosten achten. Dazu gehören insbesondere die laufenden Fondskosten, mögliche Transaktionskosten und Depotgebühren. Sie können Deine langfristige Wertentwicklung beeinflussen.

Dein Recht auf einen Anbieterwechsel

Du kannst Deinen Altersvorsorgevertrag grundsätzlich zu einem anderen Anbieter übertragen. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsabschluss ist der Wechsel beim bisherigen Anbieter kostenfrei. Der neue Anbieter darf Dir für die Übertragung eine einmalige Verwaltungspauschale von maximal 150 € berechnen. Prüfe vor einem Wechsel auch mögliche Unterschiede bei Kosten und Leistungen.

Deine Anlagemöglichkeiten und die Sicherheit

Gesetzlich festgelegte Anlageauswahl

Für das geförderte Altersvorsorgedepot gilt eine gesetzliche Positivliste. Sie legt fest, welche Anlageformen zulässig sind. Dazu gehören unter anderem bestimmte Investmentfonds und weitere gesetzlich zugelassene Anlagen. Welche konkreten Fonds und Produkte Du auswählen kannst, hängt zusätzlich vom Angebot Deines Anbieters ab.

Ohne Garantie oder mit Kapitalgarantie?

Beim klassischen Altersvorsorgedepot gibt es keine gesetzliche Beitragsgarantie. Du kannst von den Chancen der Kapitalmärkte profitieren, trägst aber auch das Risiko möglicher Wertverluste. Wenn Dir Sicherheit wichtiger ist, kannst Du alternativ ein Garantieprodukt mit einer Beitragsgarantie von 80 % oder 100 % wählen. Eine höhere Garantie kann allerdings die Renditechancen einschränken.

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Kann ich vorzeitig Geld aus meinem Depot entnehmen?

Das angesparte und staatlich geförderte Altersvorsorgevermögen ist grundsätzlich für Deine Altersvorsorge bestimmt. Eine freie Auszahlung während der Ansparphase ist daher nicht vorgesehen. Bei einer nicht gesetzlich begünstigten Entnahme können die erhaltenen Zulagen und steuerlichen Vorteile zurückgefordert werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise für bestimmte wohnwirtschaftliche Verwendungen im Rahmen der Eigenheimrenten-Förderung. Informiere Dich deshalb unbedingt vor einer geplanten Entnahme bei Deinem Anbieter.

Kann ich meinen bestehenden Riester-Vertrag übertragen?

Ja, grundsätzlich kannst Du Dein bestehendes Riester-Guthaben auf einen neuen Altersvorsorgevertrag übertragen. Prüfe vorher genau, welche Kosten, Garantien und sonstigen Vertragsvorteile Du dadurch möglicherweise verlierst. Wichtig: Mit dem Wechsel in die neue Förderung kann der bisherige Bestandsschutz Deines Riester-Vertrags enden. Lass Dich deshalb vor Deiner Entscheidung beraten.

Wer kann die staatliche Förderung nutzen?

Ob Du Anspruch auf die staatliche Förderung hast, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Neben unmittelbar Förderberechtigten können unter bestimmten Bedingungen auch Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner mittelbar förderberechtigt sein. Ob Du die Voraussetzungen erfüllst und welche Förderung für Dich infrage kommt, lässt sich anhand Deiner persönlichen Situation prüfen.

Wichtiger Hinweis: Die beschriebenen Regelungen beruhen auf dem Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. I 2026 Nr. 156). Die neuen Altersvorsorgeprodukte sollen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie die konkreten Vertrags- und Anbieterbedingungen. Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung.

Du möchtest wissen, was zu Dir passt?

Die Möglichkeiten der neuen Altersvorsorge sind vielfältig. Gerne unterstützen wir Dich dabei, die verschiedenen Optionen besser zu verstehen und herauszufinden, welche Lösung zu Deinen persönlichen Zielen und Deiner Lebenssituation passt. Fordere jetzt Deine persönliche Beratung an.