Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot übertragen?
Ab dem 1. Januar 2027 ist ein Wechsel aus einem bestehenden Riester-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot vorgesehen. Ob sich das lohnt, hängt stark von Ihrem Vertrag ab.
So läuft ein Wechsel ab
Neues Depot wählen
Sie suchen einen Anbieter für das Altersvorsorgedepot und stellen dort den Übertragungsauftrag.
Kapital wird übertragen
Das Guthaben geht direkt von Anbieter zu Anbieter. Ein Wechsel mit Kapitalübertragung gilt nicht als schädliche Verwendung, Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten.
Fristen beachten
Für die Kündigung des alten Vertrags gilt nach den Berichten eine Frist von drei Monaten zum Quartalsende. Prüfen Sie die Bedingungen Ihres Vertrags.
Was der Wechsel kosten kann
Alter Anbieter
Bei Verträgen, die jünger als fünf Jahre sind, darf nach den Berichten bis zu 150 € berechnet werden.
Neuer Anbieter
Eine einmalige Pauschale von bis zu 150 € ist möglich. Insgesamt sollen die Wechselkosten auf 300 € begrenzt sein.
Vorsicht bei jungen Verträgen
Dort sind Abschlusskosten oft noch nicht getilgt. Das übertragbare Guthaben kann dann unter den eingezahlten Beiträgen liegen.
Wann ein Wechsel eher nicht passt
Garantie ist wichtig
Der Altvertrag garantiert Beiträge und Zulagen, das Depot nicht. Alte Verträge haben teils höhere Garantiezinsen, die heute nicht mehr angeboten werden.
Rentenbeginn in Sicht
Wer in wenigen Jahren in Rente geht, kann Kursverluste kaum noch ausgleichen.
Auszahlung ist kein Wechsel
Wer sich das Guthaben auszahlen lässt, riskiert die Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen und muss Erträge versteuern.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Riester-Vertrag wechseln?
Nein. Sie können Ihren Vertrag unverändert behalten. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von Kosten, Garantien und der Restlaufzeit ab.
Was ist mit Wohn-Riester?
Das Wohnförderkonto lässt sich nach den vorliegenden Berichten nicht übertragen. Lassen Sie sich hier individuell beraten.
Welche Zahlen brauche ich für die Entscheidung?
Fordern Sie bei Ihrem Anbieter eine aktuelle Standmitteilung an und fragen Sie nach Garantiezins, Rentenfaktor und Kosten bei einer Übertragung.
Stand: Oktober 2026. Die Angaben beruhen auf Berichten zum Altersvorsorgereformgesetz und können sich durch Verordnungen oder Anbieterbedingungen ändern. Sie ersetzen keine individuelle Beratung.